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Konformitätserklärung der TeamBank Österreich zur Barrierefreiheit für die TeamBank-Webseite

Stand: 06.03.2025

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für nachfolgend gelistete digitale Anwendungen/Portale die mit der Dienstleistung TeamBank an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind:

– TeamBank Webseite (https://www.teambank.at/) – komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG 2.2 Level A und AA bis zum 28.06.2025)

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass folgende Dokumente/Websites/Medien von der Geltung dieser Konformitätserklärung ausgeschlossen sind:

  • PDF-Dokumente: Digitale PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • E-Mail-Verkehr: Service-E-Mails sowie werbliche E-Mails sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Inhalte von Drittanbietern: Externe Inhalte, z.B. eingebettete Widgets, ID-Now, SMS-Tan liegen in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Drittanbieter.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Wir bemühen uns, alle Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu erfüllen und unsere digitalen Anwendungen/Portale, die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, bestmöglich für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Umsetzung basiert auf den im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genannten WCAG 2.2 (Konformitätslevel A und AA).

Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

Unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, erfüllen die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz teilweise.

Viele Inhalte sind bereits barrierefrei umgesetzt worden, es bestehen weiterhin Barrieren an vereinzelten Stellen unserer digitalen Anwendungen/Portale.

TeamBank Webseite

1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives)
Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte.

1.2.2 Audioinhalte (Captions (pre-recorded)
Für alle vorab aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien werden Untertitel bereitgestellt.

1.2.3 Audiobeschreibung (Audio description or media alternative)
Für synchronisierte Medien wird eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiobeschreibung des aufgezeichneten Videoinhalts bereitgestellt.

1.2.5 Audiobeschreibung (Audio description)
Für alle vorab aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien wird eine Audiobeschreibung (Audio description) bereitgestellt.

1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships)
Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden.

1.3.2 Bedeutungsreihenfolge (Meaningful Sequence)
Inhalte müssen in einer sinnvollen Reihenfolge präsentiert werden.

1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum))
Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben.

1.4.4 Textgröße ändern (Resize Text)
Text muss ohne Assistenztechnologie bis zu 200% vergrößert werden können, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen.

1.4.5 Informationsübermittlung Text (Images of text)
Wenn die verwendeten Technologien eine visuelle Darstellung ermöglichen, wird zur Informationsübermittlung Text anstelle von Textbildern verwendet.

1.4.10 (Reflow) Inhalte
Reflow Inhalte müssen ohne Informationsverlust oder Funktionalität umfließen können.

1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast)
Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein.

1.4.12 Textabstände (Text Spacing)
Benutzer müssen die Möglichkeit haben, Textabstände anzupassen, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen.

2.1.1 Tastatur (Keyboard)
Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein.

2.2.4 Unterbrechungen (Interruptions)
Unterbrechungen können vom Benutzer verschoben oder unterdrückt werden.

2.4.1 Navigierbare Blöcke (Bypass Blocks)
Bereitstellung von Mechanismen, um Blöcke von Inhalten zu umgehen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden.

2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled)
Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben.

2.4.3 Fokusreihenfolge (Focus Order)
Die Fokusreihenfolge muss so sein, dass sie den Benutzern hilft, Inhalte und Funktionen zu navigieren.

2.4.4 Linkzweck im Kontext (Link Purpose In Context)
Der Zweck jedes Links muss durch den Linktext oder den Linktext zusammen mit seinem Kontext bestimmt werden können.

2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Headings and Labels)
Überschriften und Beschriftungen beschreiben Thema oder Zweck.

2.4.7 Sichtbarer Fokus (Focus Visible)
Jeder Tastaturbedienbare Benutzeroberflächenkomponente muss einen sichtbaren Fokus haben.

2.4.11 Fokusreihenfolge (Focus Appearance)
Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein und den Anforderungen an die visuelle Darstellung entsprechen.

2.5.1 Zeigergesten (Pointer Gestures)
Funktionen, die durch Mehrpunkt- oder Pfadgesten bedient werden, müssen auch durch einfache Zeigergesten bedient werden können.

2.5.3 Bezeichnung im Namen (Label in Name)
Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der Name den visuell dargestellten Text.

2.5.8 Zeigervermeidung (Pointer Cancellation)
Funktionen, die durch Zeigerereignisse ausgelöst werden, müssen so gestaltet sein, dass sie versehentliche Aktivierungen vermeiden.

3.1.2 Menschliche Sprache (Language of parts)
Die menschliche Sprache jeder Passage oder Phrase im Inhalt kann programmgesteuert bestimmt werden, mit Ausnahme von Eigennamen, Fachbegriffen, Wörtern unbestimmter Sprache und Wörtern oder Phrasen, die Teil der Umgangssprache des unmittelbar umgebenden Textes geworden sind.

4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value)
Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können.

4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages)
Statusmeldungen müssen durch Software bestimmt werden können, ohne dass der Fokus geändert wird.

Benutzereinstellungen (User preferences)
Das Festlegen von Benutzereinstellungen innerhalb des Inhalts zum Erstellen einer konformen Version ist ein akzeptabler Mechanismus zum Erreichen einer anderen Version, solange die zum Festlegen der Einstellungen verwendete Methode die Barrierefreiheit unterstützt.

Alle oben angeführten notwendigen Anpassungen gemäß der WCAG 2.2 werden bis zum 28.06.2025 behoben sein.

Nachfolgende Maßnahmen setzen wir zusätzlich um:

  • Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten machen wir barrierefrei: alle Social Media Kanäle/Beiträge – im Rahmen der von der Plattform zur Verfügung gestellten Möglichkeiten. Hier gestalten wir bereits jetzt alles Neue so gut wie möglich barrierefrei (Videos, Reels, Farbkontraste).

Prüfmethoden

Unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, wurden durch eine externe Expertenagentur auf Barrierefreiheit über ein Audit getestet. Notwendige Anpassungen aus den Audits wurden bereits umgesetzt oder werden gerade vorgenommen. Q4 2025 ist eine weitere Vertestung geplant. Weitere künftige Prüfverfahren und interne Regelungen zum Thema sollen unseren Kunden perspektivisch eine bestmöglich barrierefreie Userexperience ermöglichen.

Aktualität der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06.03.2025 erstellt und zuletzt überprüft.